Die (Filial-) Kirchenverwaltungen bestehen aus dem Pfarrer, der zugleich deren Vorstand ist, und weiteren jeweils vier gewählten Mitgliedern. Zu den Sitzungen wird der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates eingeladen; für die beiden Pfarrgemeinden Pinzberg und Wiesenthau ist dies Sebastian Seeber, für die Pfarrgemeinde Weingarts ist dies Konrad Ochs.
Die Kirchenräte sind ehrenamtliche Mitarbeiter im kirchlichen Dienst und üben ihr Amt unentgeltlich aus. Alle größeren Ausgaben, sowie alle Verträge, die die Pfarr- oder Filialgemeinde abschließt, bedürfen eines Beschlusses der jeweiligen Kirchenverwaltung. Für größere Vorhaben und Verträge braucht die Kirchenverwaltung wiederum die Genehmigung der Stiftungsaufsicht des Erzbischöflichen Ordinariats. Durch dieses System gegenseitiger Kontrollen ist sichergestellt, dass mit dem Geld unserer Pfarr- und Filialgemeinden ordnungsgemäß umgegangen wird.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind für eine gewissenhafte Verwaltung des Kirchengemeindevermögens, sowie der Freigabe der Mittel aus der Kirchenstiftung zuständig. Sie treffen u.a. Entscheidungen über Personalangelegenheiten, wie die Einstellung von Mitarbeitern (Sekretärin, Organisten, Mesner u.ä.), sowie die Pflege und den Unterhalt aller zur Pfarr- oder Filialkirchenstiftung gehörenden Einrichtungen. Wie jede Organisation, so ist auch die Kirche zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Vermögensgegenstände angewiesen. Für die Pfarrkirchen Pinzberg, Weingarts und Wiesenthau sowie die Filialkirchen Dobenreuth, Gosberg, Oberehrenbach und Schlaifhausen sind Grundstücke und Gebäude zu unterhalten. Rechtsträger des kirchlichen Vermögens ist die jeweilige Kirchenstiftung. Die Kirchenverwaltung Pinzberg trägt darüber hinaus die Verantwortung für den kirchlichen Friedhof in Pinzberg.